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Tipps - Intelligenter Hintergrundübertragungsdienst - Zeitlimit für interaktive Aufträge festlegen
Detailbeschreibung
Betriebssystem: Windows XP, Windows 2003, Windows Vista, Windows 7

In der Grundeinstellung darf ein Auftrag für den intelligenten Hintergrundübertragungsdienst (BITS) maximal 90 Tage in interaktivem Zustand verbleiben Danach wird dieser gelöscht. Neben der Löschung des Auftrags werden auch bis dahin alle heruntergeladenen Dateien des Auftrags vom Datenträger entfernt. Falls der Computer längere Zeiträume offline ist und regelmäßig Aufträge anstehen, dann sollte das Limit erhöht werden. Wird hingegen zu viel Speicherplatz für verwaiste Aufträge verwendet, so können die Tage reduziert werden.

So geht's:

  • Starten Sie ...\windows\regedit.exe bzw. ...\winnt\regedt32.exe.
  • Klicken Sie sich durch folgende Schlüssel (Ordner) hindurch:
    HKEY_LOCAL_MACHINE
    Software
    Policies
    Microsoft
    Windows
    BITS

    Falls die letzten Schlüssel noch nicht existieren, dann müssen Sie diese erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "Schlüssel".
  • Doppelklicken Sie auf den Schlüssel "JobInactivityTimeout".
    Falls dieser Schlüssel noch nicht existiert, dann müssen Sie ihn erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "DWORD-Wert" (REG_DWORD). Als Schlüsselnamen geben Sie "JobInactivityTimeout" ein.
  • Als dezimalen Wert geben Sie die maximale Anzahl der Tage für inaktive Aufträge an. Z.B.: "90"
  • Die Änderungen werden ggf. erst nach einem Neustart aktiv.
JobInactivityTimeout

Hinweise:

  • JobInactivityTimeout:
    Legt die maximale Anzahl von Tagen fest, die ein anstehender BITS-Auftrag in inaktivem Zustand verbleiben kann. Gültige Werte liegen zwischen 1 und 999. Standard: 90 Tage
  • Ändern Sie bitte nichts anderes in der Registrierungsdatei. Dies kann zur Folge haben, dass Windows und/oder Anwendungsprogramme nicht mehr richtig arbeiten.

Versionshinweis:

  • Diese Einstellung gilt erst ab der Version 1.5 des Übertragungsdienstes.

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