Der Windows Movie Maker (WMM) dient zur Aufnahme, Bearbeitung und abschliessender Speicherung von Audio- und Videodaten. Der Film kann zur gemeinsamen Nutzung veröffentlicht werden kann. Mit diesem Schlüssel können Sie die Ausführung des Movie Makers verhindern. Der Anwender erhält dann eine Meldung mit dem Hinweis, dass der Windows Movie Maker vom Administrator gesperrt worden ist.
So geht's:
- Starten Sie ...\windows\regedit.exe bzw. ...\winnt\regedt32.exe.
- Klicken Sie sich durch folgende Schlüssel (Ordner) hindurch:
HKEY_CURRENT_USER
Software
Policies
Microsoft
WindowsMovieMaker
Falls die letzten Schlüssel noch nicht existieren, dann müssen Sie diese erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "Schlüssel".
- Doppelklicken Sie auf den Schlüssel "MovieMaker".
Falls dieser Schlüssel noch nicht existiert, dann müssen Sie ihn erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "DWORD-Wert" (REG_DWORD). Als Schlüsselnamen geben Sie "MovieMaker" ein.
- Ändern Sie den Wert von "0" auf "1".
- Die Änderungen werden ggf. erst nach einem Neustart aktiv.
Hinweise:
- MovieMaker:
0 = Der Windows Movie Maker kann ausgeführt werden.
1 = Der Windows Movie Maker kann nicht gestartet werden.
- Ändern Sie bitte nichts anderes in der Registrierungsdatei. Dies kann zur Folge haben, dass Windows und/oder Anwendungsprogramme nicht mehr richtig arbeiten.
Windows XP Hinweis:
- Der Windows Movie Maker ist erst ab Service Pack 2 (SP2) enthalten.
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